AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Matt Consulting GmbHLützowstraße 111, 10785 Berlin, DeutschlandRegistergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)HRB 234200 BUSt-ID: DE348794169Geschäftsführer: Nils MatternE-Mail: nils.mattern@mattconsulting.de
(nachfolgend „TenantCare“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TenantCare stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.2. Vertragsgegenstand
2.1. TenantCare bietet individuell konfigurierbare KI-gestützte Kommunikationslösungen für Immobilienverwaltungen an, insbesondere digitale Sprachassistenten zur telefonischen Entgegennahme, Kategorisierung und Bearbeitung von Mieteranliegen, einschließlich Ticket-Erstellung und -Weiterleitung.2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag, der individuell zwischen den Parteien abgestimmt wird.2.3. TenantCare behält sich vor, technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese der Weiterentwicklung dienen und dem Kunden zumutbar sind.3. Vertragsschluss und Leistungserbringung
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Kunden oder durch Auftragsbestätigung von TenantCare zustande.3.2. Die Leistungserbringung erfolgt individuell nach Projektplanung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Umsetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.3.3. TenantCare ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.4.2. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich etwaige vereinbarte Fristen entsprechend. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.5. Nutzungsrechte
5.1. TenantCare räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der jeweils bereitgestellten Software sowie den KI-basierten Sprachsystemen ein.5.2. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lösung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TenantCare zulässig.5.3. Sämtliche Eigentumsrechte an der Lösung verbleiben bei TenantCare. Das gilt auch für individualisierte Anpassungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.6. Verfügbarkeit und Wartung
6.1. TenantCare ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der angebotenen Systeme sicherzustellen, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit.6.2. Wartungsarbeiten, Systemupdates oder Störungen aufgrund höherer Gewalt können zu temporären Einschränkungen führen.6.3. Geplante Wartungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1. TenantCare verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO, BDSG).7.2. Die Parteien schließen, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ab.7.3. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die datenschutzkonforme Nutzung der Lösung in seinem Verantwortungsbereich (insb. bei Aufzeichnungen, Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, Offenlegung gegenüber Dritten etc.).8. Haftung
8.1. TenantCare haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TenantCare nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Datenverlust ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.8.4. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.9. Vertraulichkeit
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei streng vertraulich zu behandeln.9.2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Projektvertrag.10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.10.3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.11. Referenznennung
TenantCare ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und das Projekt in anonymisierter Form zur Eigenwerbung (z. B. in Pitchdecks oder auf der Website) darzustellen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von TenantCare.12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Matt Consulting GmbHLützowstraße 111, 10785 Berlin, DeutschlandRegistergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)HRB 234200 BUSt-ID: DE348794169Geschäftsführer: Nils MatternE-Mail: nils.mattern@mattconsulting.de
(nachfolgend „TenantCare“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TenantCare stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.2. Vertragsgegenstand
2.1. TenantCare bietet individuell konfigurierbare KI-gestützte Kommunikationslösungen für Immobilienverwaltungen an, insbesondere digitale Sprachassistenten zur telefonischen Entgegennahme, Kategorisierung und Bearbeitung von Mieteranliegen, einschließlich Ticket-Erstellung und -Weiterleitung.2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag, der individuell zwischen den Parteien abgestimmt wird.2.3. TenantCare behält sich vor, technische Änderungen vorzunehmen, soweit diese der Weiterentwicklung dienen und dem Kunden zumutbar sind.3. Vertragsschluss und Leistungserbringung
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Kunden oder durch Auftragsbestätigung von TenantCare zustande.3.2. Die Leistungserbringung erfolgt individuell nach Projektplanung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Umsetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.3.3. TenantCare ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.4.2. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich etwaige vereinbarte Fristen entsprechend. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.5. Nutzungsrechte
5.1. TenantCare räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der jeweils bereitgestellten Software sowie den KI-basierten Sprachsystemen ein.5.2. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lösung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TenantCare zulässig.5.3. Sämtliche Eigentumsrechte an der Lösung verbleiben bei TenantCare. Das gilt auch für individualisierte Anpassungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.6. Verfügbarkeit und Wartung
6.1. TenantCare ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der angebotenen Systeme sicherzustellen, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit.6.2. Wartungsarbeiten, Systemupdates oder Störungen aufgrund höherer Gewalt können zu temporären Einschränkungen führen.6.3. Geplante Wartungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.7. Datenschutz und Datensicherheit
7.1. TenantCare verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insb. DSGVO, BDSG).7.2. Die Parteien schließen, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO ab.7.3. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die datenschutzkonforme Nutzung der Lösung in seinem Verantwortungsbereich (insb. bei Aufzeichnungen, Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, Offenlegung gegenüber Dritten etc.).8. Haftung
8.1. TenantCare haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TenantCare nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Datenverlust ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.8.4. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.9. Vertraulichkeit
9.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die jeweils andere Partei streng vertraulich zu behandeln.9.2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1. Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Projektvertrag.10.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.10.3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.11. Referenznennung
TenantCare ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen und das Projekt in anonymisierter Form zur Eigenwerbung (z. B. in Pitchdecks oder auf der Website) darzustellen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von TenantCare.12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.